Karsten Schultze

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Kran Kat. C

Kursbeschreibung

Der sichere Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Bediener die Transportaufgabe zuverlässig und sicher durchführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und über Maschinen und Anlagen hinweggeführt. Falsch angewendet entstehen Gefährdungen von Personen und Sachschäden. Deshalb muss der Bediener gründlich ausgebildet sein. Der Weg zum Kranführerausweis ist in der EKAS-Richtlinie 6510 «Kranführerausbildung: Grundkurs und Prüfung» im Detail geregelt. Die Krane dürfen nur von Personal bedient werden, das einen Kranführerausweis besitzt. Der Kranführer ist verpflichtet, den Kranführerausweis bei sich zu tragen, damit er sich ausweisen kann.


Bei allen Schulungen erhalten die Teilnehmer ausführliche Schulungsunterlagen und ein Zertifikat.


Ihre Verantwortung Art. 6 VUV Information und Anleitung der Arbeitnehmer


Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden.



Kursziele

Erlangung umfassender Kenntnis von:


Wissen Vertiefung über den rechtliche Vorschriften

Verantwortungsbewusstes bedienen des Kranes

Fachgerechtes Anschlagen von Lasten

richtiges bedienen des Kranes

Schwingungsfrei fahren, richtiges korrigieren

Betriebs- und Sicherheitsvorschriften einhalten

Produkten und deren Eigenschaften: Hebebänder, Rundschlingen, Endlosbänder

 Fachgerechte Beurteilung, Kontrolle und Massnahmen



Kursinhalte

Produktkenntnisse Vertiefung

Gesetzliche Grundlagen

Kranarten und Kategorien

Aufbau der Krananlage

Inbetriebnahme und Kontrolle der Krananlage

Zustandsprüfung von Anschlagmittel

Tragfähigkeitsberechnung

Lasten Aufnehmen, transportieren und absetzen

Einsatz von Anbaugeräte

Tips zum Risiko Minimierung

Theorie / Praktische Übungen

Lernerfolgskontrolle



Voraussetzung

Der Teilnehmer muss min. 18 Jahre alt sein.

Es ist möglich, Lernende unter 18 Jahren auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ausbildung nach Bildungsverordnung vorgesehen ist.

Der Teilnehmer muss der deutschen Sprache mächtig sein in Wort und Schrift.

Level A2



Leistung

Ausbildung inkl. Unterlagen

Ausbildungszertifikat und Ausbildungsausweis

Verpflegung, Kaffee und Mineralwasser

(wenn die Ausbildung in Birr absolviert wird)

© Ausbildungswerkstatt Karsten Schultze 2021