Karsten Schultze
Kran Kat. C
Kursbeschreibung
Der sichere Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Bediener die Transportaufgabe zuverlässig und sicher durchführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und über Maschinen und Anlagen hinweggeführt. Falsch angewendet entstehen Gefährdungen von Personen und Sachschäden. Deshalb muss der Bediener gründlich ausgebildet sein. Der Weg zum Kranführerausweis ist in der EKAS-Richtlinie 6510 «Kranführerausbildung: Grundkurs und Prüfung» im Detail geregelt. Die Krane dürfen nur von Personal bedient werden, das einen Kranführerausweis besitzt. Der Kranführer ist verpflichtet, den Kranführerausweis bei sich zu tragen, damit er sich ausweisen kann.
Bei allen Schulungen erhalten die Teilnehmer ausführliche Schulungsunterlagen und ein Zertifikat.
Ihre Verantwortung Art. 6 VUV Information und Anleitung der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden.
Kursziele
Erlangung umfassender Kenntnis von:
Wissen Vertiefung über den rechtliche Vorschriften
Verantwortungsbewusstes bedienen des Kranes
Fachgerechtes Anschlagen von Lasten
richtiges bedienen des Kranes
Schwingungsfrei fahren, richtiges korrigieren
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften einhalten
Produkten und deren Eigenschaften: Hebebänder, Rundschlingen, Endlosbänder
Fachgerechte Beurteilung, Kontrolle und Massnahmen
Kursinhalte
Produktkenntnisse Vertiefung
Gesetzliche Grundlagen
Kranarten und Kategorien
Aufbau der Krananlage
Inbetriebnahme und Kontrolle der Krananlage
Zustandsprüfung von Anschlagmittel
Tragfähigkeitsberechnung
Lasten Aufnehmen, transportieren und absetzen
Einsatz von Anbaugeräte
Tips zum Risiko Minimierung
Theorie / Praktische Übungen
Lernerfolgskontrolle
Voraussetzung
Der Teilnehmer muss min. 18 Jahre alt sein.
Es ist möglich, Lernende unter 18 Jahren auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ausbildung nach Bildungsverordnung vorgesehen ist.
Der Teilnehmer muss der deutschen Sprache mächtig sein in Wort und Schrift.
Level A2
Leistung
Ausbildung inkl. Unterlagen
Ausbildungszertifikat und Ausbildungsausweis
Verpflegung, Kaffee und Mineralwasser
(wenn die Ausbildung in Birr absolviert wird)
© Ausbildungswerkstatt Karsten Schultze 2021